3  Codier-Richtlinien (Verschlüsselungen für Abrechnung)

Erstellt: 30.12.2019
Autoren: M. Schühler | O. Koch | B. von Rahden
Konsentiert: 19.02.2020
Letzte Änderung: 20.11.2025
Zuletzt bearbeitet von: T. Jäger
Version: 2.0.1

3.1 Zweck & Ziel

  • Einheitliche Vorgehensweise zur Abrechnungscodierung
  • Klärung der Zuständigkeiten bei Abwesenheiten
  • Hinweise für spezielle Diagnosen mit Abrechnungsrelevanz

3.2 Standardvorgehen

  • Codierungen erfolgen durch Frau Url-Schrank anhand der Diagnosen in den Entlassbriefen
  • Abwesenheit (Urlaub) wird durch das Chefsekretariat per E-Mail kommuniziert
  • In Abwesenheit sind die Stationsärzt:innen für die Codierung verantwortlich

3.3 Spezielle Aspekte

Thema ICD-10 Code Hinweis
Nicht näher bezeichnetes Delir F05.9 Delir kann auch rein klinisch erfasst werden (mit und ohne Demenz).
Demenz F03 Demenz nicht leichtfertig diagnostizieren (nur durch Neurolog:in/Internist:in gestellt bzw. vorbekannt dokumentiert; Chirurgie stellt nicht diese Diagnose).
C2-Abusus / Alkoholismus ? Nicht leichtfertig hineinschreiben.
Table 3.1: Besondere Aspekte bei der Codierung

3.4 Dokumentation & Beschriftung

  • Diagnosen klar und nachvollziehbar im Entlassbrief dokumentieren
  • Nur belegbare und medizinisch gestellte Diagnosen verschlüsseln
  • Unsichere Diagnosen vermeiden

3.5 Abweichungen & Sonderfälle

  • Bei fehlender oder unsicherer Diagnose keine Codierung vornehmen
  • Rücksprache mit Chefsekretariat oder Oberärzt:innen bei Unklarheiten

3.6 Praktische Hinweise

  • Codierungen nur für gesicherte und dokumentierte Diagnosen verwenden
  • Bei Unklarheiten kurze Rückfrage statt unsichere Codierung

3.7 Komplikationen & Risiken

  • Falsch- oder Übercodierung kann zu Abrechnungsproblemen oder Prüfungen führen
  • Untercodierung kann zu Einnahmeverlust führen

3.8 Literatur