Erstellt: 19.09.2019 Autoren: B. von Rahden Konsentiert: 03.02.2020 Letzte Änderung: 20.11.2025 Zuletzt bearbeitet von: T. Jäger Version: 2.0.1
8.1 Ruhezeiten + Ruhezeitenausgleich nach verlängerten Diensten
Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden
Nach einem verlängerten Dienst von > 13 Stunden wird die Ruhezeit um eine Ausgleichsruhezeit verlängert
Ausgleichsruhezeit = Differenz zu 13 Stunden, jedoch mindestens 11 Stunden
Ab einer Dienstdauer von 14 Stunden → mindestens 22 Stunden Ruhezeit
8.2 Übersicht
Dienstdauer
anschließende Ruhezeit
8–13 h
11 h
14–24 h
22 h
25 h
23 h
26 h
24 h
27 h
25 h
28 h
26 h
29 h
27 h
30 h
28 h
31 h
29 h
32 h
30 h
33 h
31 h
34 h
32 h
Table 8.1: Dienstdauer und anschließende Ruhezeit
8.3 Literatur
Hinweis / Disclaimer
Bitte lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig und bestätigen Sie, um fortzufahren.
Wichtig
Dieses Werk dient ausschließlich der internen Verwendung an der Universitätsklinik für Chirurgie Salzburg.
Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die eigenverantwortliche ärztliche Entscheidung im Einzelfall.
Es wird keine Gewähr/Garantie für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernommen; eine Haftung ist ausgeschlossen.
Abweichungen von Standards können klinisch geboten und müssen medizinisch begründet sein; in diesem Rahmen liegen Abweichungen im Ermessen der Behandler:innen.
Weitergabe oder Publikation außerhalb des internen Rahmens nur mit Zustimmung der Redaktion.
Ihre Bestätigung wird lokal gespeichert (Browser-Speicher).